Arbeitsrecht

Kündigungsschutz

Bei juristischen Fragen oder Auseinandersetzungen im Bereich Kündigungsschutz werden Sie durch die rechtzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes kompetent und erfolgreich beraten und vertreten.

Die Regelungen des Kündigungsschutzes dienen dazu die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch einen der Vertragspartner zu erschweren oder zu verhindern. Es gibt verschiedene Gebiete, in welchen der Kündigungsschutz angewendet wird.
  • Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
    Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Hier geht es vor allem darum, Arbeitgebern Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses zu erschweren. Für den Arbeitnehmer ist der Arbeitsplatz die einzige Quelle zur Sicherung seiner Existenz, deswegen soll er vor ungerechtfertigten und übereilten Kündigungen geschützt sein.

    Es wird zwischen allgemeinem und besonderem Kündigungsschutz unterschieden.

    • der allgemeine Kündigungsschutz besagt, dass zunächst nur bestimmte Kündigungsgründe als zulässig betrachtet werden. Solche sind personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe. Jeder andere Kündigungsgrund gilt als nicht gerechtfertigt und führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.

    • der besondere Kündigungsschutz betrifft bestimmte Personengruppen, die als besonders schutzbedürftig gelten. Hierfür wird ein Kündigungsverbot erteilt. Damit meint man beispielsweise Kündigung von Schwerbehinderten, von werdenden Müttern bis vier Monate nach der Entbindung, von Auszubildenden nach Ende der Probezeit oder eine ordentliche Kündigung während der Elternzeit.